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   LSG Niedersachsen-Bremen, 21.12.2011 - L 4 KR 377/11 ER   

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https://dejure.org/2011,121464
LSG Niedersachsen-Bremen, 21.12.2011 - L 4 KR 377/11 ER (https://dejure.org/2011,121464)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21.12.2011 - L 4 KR 377/11 ER (https://dejure.org/2011,121464)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21. Dezember 2011 - L 4 KR 377/11 ER (https://dejure.org/2011,121464)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 25.05.2005 - IX R 72/02

    Steuerfreiheit von pauschalen Zuschlägen für Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit oder

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.12.2011 - L 4 KR 377/11
    Grundsätzliche Voraussetzung einer Steuerfreiheit von Zuschlägen nach § 3b EStG ist nämlich die laufend angepasste Zahlung von betragsmäßig den tatsächlich monatlich geleisteten Arbeitsstunden entsprechenden Zuschlägen auf der Basis individueller Einzelaufstellungen (Bundesfinanzhof, Urteil vom 25. Mai 2005 - IX R 72/02).

    Pauschale und monatlich gleichbleibende Zahlungen ohne monatliche Einzelabrechnungen unter Berücksichtigung etwaiger urlaubs- oder krankheitsbedingter Fehlzeiten sind demgegenüber nur bei der Vereinbarung von Abschlagszahlungen zulässig, für die später am Ende des Kalenderjahres eine konkrete Abrechnung erfolgen soll und auch erfolgt (Bundesfinanzhof, Urteil vom 25. Mai 2005 - IX R 72/02- und Bundesfinanzhof, Beschluss vom 2. März 2005 - IX B 166/03 (NV).

    Hierdurch soll gewährleistet werden, dass gerade keine allgemeinen Pauschalabgeltungen, sondern lediglich genau zuzuordnende Zahlungen begünstigt werden (Bundesfinanzhof, Urteil vom 25. Mai 2005 - IX R 72/02).

  • BFH, 28.11.1990 - VI R 90/87

    Pauschale Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit nicht nach § 3b

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.12.2011 - L 4 KR 377/11
    Unterbleibt später eine solche konkrete Abrechnung am Ende des Kalenderjahres, so sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer dadurch zu erkennen geben, dass es sich bei den Zahlungen von vornherein nicht um Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen auf im Einzelnen zu ermittelnde Zuschläge für konkrete Arbeitsleistungen, sondern um steuerpflichtige pauschale Zuschläge gehandelt hat (Bundesfinanzhof, Urteil vom 28. November 1990 - VI R 90/87).

    Auf etwaige später erstellte Aufstellungen kommt es vor diesem Hintergrund unabhängig vom Ergebnis nachträglicher Ermittlungen nicht an (Bundesfinanzhof, Urteil vom 28. November 1990 - VI R 90/87).

    Unabhängig davon, dass derartige Nachweise nach der ersichtlichen Rechtsprechung (vgl.: Bundesfinanzhof, Urteil vom 28. November 1990 - VI R 90/87) nur zum Nachweis monatlich für konkrete Arbeitsleistungen gezahlte Zuschläge zulässig sein dürften, nicht aber zur Nachholung der zum Jahresabschluss gebotenen Abrechnung von Abschlagszahlungen, ginge eine derartige Unterlagenauswertung über die im Rahmen der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gebotenen summarische Prüfung weit hinaus.

  • LSG Thüringen, 24.05.2011 - L 6 R 94/08

    Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute - Leistungszuschlag

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.12.2011 - L 4 KR 377/11
    Mit weiterem Schriftsatz vom 1. Februar 2008 hat die Antragstellerin parallel in einem zum Aktenzeichen S 6 R 94/08 ER vor dem SG geführten weiteren Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage beantragt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vortrages der Beteiligten wird auf die Verfahrensakte, auf die Gerichtsakten in den Verfahren zu den Aktenzeichen S 6 R 575/06 ER, S 6 R 94/08 ER und L 4 KR 369/11 sowie auf die Verwaltungsakte der Antragsgegnerin verwiesen.

    Der Vollstreckung stand bis zum Urteil im Hauptsacheverfahren die im einstweiligen Rechtsschutzverfahren zum Aktenzeichen S 6 R 94/08 ER erfolgte Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage sowie ab Berufungseinlegung der vorliegende Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz entgegen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.06.2014 - L 4 KR 369/11
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.12.2011 - L 4 KR 377/11
    Das Berufungsverfahren wird unter dem Aktenzeichen L 4 KR 369/11 geführt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vortrages der Beteiligten wird auf die Verfahrensakte, auf die Gerichtsakten in den Verfahren zu den Aktenzeichen S 6 R 575/06 ER, S 6 R 94/08 ER und L 4 KR 369/11 sowie auf die Verwaltungsakte der Antragsgegnerin verwiesen.

  • BSG, 30.09.1997 - 4 RA 122/95

    Pachtzins - Arbeitseinkommen - Selbstständige Arbeit - Betriebsaufspaltung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.12.2011 - L 4 KR 377/11
    Eine strikte rechtliche Bindung an Entscheidungen der Finanzbehörden und -gerichte im Sinne einer Feststellungswirkung besteht nicht (Bundessozialgericht, Urteil vom 14. Dezember 1995 - 2 RU 41/94 - in SozR 3-2400 § 15 Nr. 4 und Urteil vom 22. April 1986 - 12 RK 53/84 - in SozR 2-2200 § 180 Nr. 30).
  • BSG, 14.12.1995 - 2 RU 41/94

    Ruhen des Verletztengeldes eines freiwillig unfallversicherten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.12.2011 - L 4 KR 377/11
    Eine strikte rechtliche Bindung an Entscheidungen der Finanzbehörden und -gerichte im Sinne einer Feststellungswirkung besteht nicht (Bundessozialgericht, Urteil vom 14. Dezember 1995 - 2 RU 41/94 - in SozR 3-2400 § 15 Nr. 4 und Urteil vom 22. April 1986 - 12 RK 53/84 - in SozR 2-2200 § 180 Nr. 30).
  • BFH, 24.11.1989 - VI R 92/88

    Zuschlag für Bereitschaftsdienst in Krankenhäusern nicht steuerfrei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.12.2011 - L 4 KR 377/11
    Diese Zuschläge sollen mangels eines hinreichend vereinbarten Bezugs zu steuerlich begünstigten Arbeitszeiten auch dann als pauschale Lohnzuschläge für bestimmte Arbeitszeiten zu werten sein, wenn der Hauptanteil der Arbeitsleistung tatsächlich auf steuerlich begünstigte Arbeitszeiten entfällt, jedenfalls soweit die steuerlich nicht begünstigten Arbeitszeiten nicht wirtschaftlich vollständig zu vernachlässigen sind (Bundesfinanzhof, Urteil vom 24. November 1989 - VI R 92/88 - Blümich, EStG, § 3b Rn 16).
  • BSG, 22.04.1986 - 12 RK 53/84

    Gewinnanteile eines Kommanditisten - Zurechnung zum Arbeitseinkommen -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.12.2011 - L 4 KR 377/11
    Eine strikte rechtliche Bindung an Entscheidungen der Finanzbehörden und -gerichte im Sinne einer Feststellungswirkung besteht nicht (Bundessozialgericht, Urteil vom 14. Dezember 1995 - 2 RU 41/94 - in SozR 3-2400 § 15 Nr. 4 und Urteil vom 22. April 1986 - 12 RK 53/84 - in SozR 2-2200 § 180 Nr. 30).
  • BFH, 02.03.2005 - IX B 166/03

    Pauschale Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.12.2011 - L 4 KR 377/11
    Pauschale und monatlich gleichbleibende Zahlungen ohne monatliche Einzelabrechnungen unter Berücksichtigung etwaiger urlaubs- oder krankheitsbedingter Fehlzeiten sind demgegenüber nur bei der Vereinbarung von Abschlagszahlungen zulässig, für die später am Ende des Kalenderjahres eine konkrete Abrechnung erfolgen soll und auch erfolgt (Bundesfinanzhof, Urteil vom 25. Mai 2005 - IX R 72/02- und Bundesfinanzhof, Beschluss vom 2. März 2005 - IX B 166/03 (NV).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.07.2006 - L 12 AL 124/06
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.12.2011 - L 4 KR 377/11
    Sind die Erfolgsaussichten nicht in dieser Weise abschätzbar, so hat eine allgemeine Interessenabwägung hinsichtlich der Folgen für die jeweiligen Beteiligten bei der Aufrechterhaltung der gesetzlich angeordneten sofortigen Vollziehung zu erfolgen (vgl. dazu umfassend: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24. Juli 2006 - L 12 AL 124/06 ER; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, § 86 b Rn 12 ff).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.06.2014 - L 4 KR 369/11
    Gerade auch durchgeführte Lohnsteueraußenprüfungen mit dort getroffenen Feststellungen entfalten weder Feststellungs- noch sonstige Bindungswirkung für nachgelagert durchgeführte Betriebsprüfungen nach § 28p SGB IV. Dies ist ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) und der Instanzgerichte (siehe nur BSG, Urteil vom 23. Januar 2008, B 10 KR 1/07 R; BSG, Urteil vom 27. Januar 1999, B 4 RA 17/98 R; BSG, Urteil vom 30. September 1997, 4 RA 192/95; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18. April 2007, L 3 AS 2347/06; LSG Bayern, Beschluss vom 21. Oktober 2013, L 5 R 605/13 B ER - Zitierung nach juris; erkennender Senat in: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 21. Dezember 2011, L 4 KR 377/11 ER).
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